Jedes Personalratsmitglied hat Anspruch auf den Besuch von Schulungsveranstaltungen und die Pflicht, sich in Seminaren im Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht und öffentlichem Dienstrecht fortzubilden, um seine Aufgabe sachgerecht wahrnehmen zu können.
Schulungen zum Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht und neuerdings auch zum TVÖD sind als Grundschulung anzusehen, auf die jedes Personalratsmitglied Anspruch hat. Ausnahme: Es liegen bereits entsprechende Vorkenntnisse vor.
Ein Seminar, das die Grundlagen des TVöD vermittelt, ist als arbeitsrechtliche Grundschulung anzusehen, so dass die Teilnahme für alle Personalratsmitglieder erforderlich ist (OVG NRW vom 16.04.2008 Aktenzeichen 1 A 4630/06.PVB, erstritten durch Rechtsanwälte Felser; anders noch VG Ansbach vom 16.07.2007 - AN 7 P 07.00242).
Auch ein Ersatzmitglied kann Anspruch auf eine Schulungsteilnahme haben. wenn es regelmäßig zu den Sitzungen des Personalrats herangezogen wird. Das Ersatzmitglied ist dann unter Fortzahlung der Bezüge und Erstattung der angemessenen Kosten für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom Dienst freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Wenn ein Ersatzmitglied von 21 Sitzungen aber nur zu zwei Sitzungen herangezogen wurde, soll das nicht ausreichen ( VG Gelsenkirchen vom 07.11.2008 - Aktenzeichen 12c K 5490/08.PVL). Das Niedersächsische OVG hat eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Personalrats bei einer Beteiligung von lediglich einem Viertel an der Personalratsarbeit mangels sonstiger für einen Schulungsbedarf sprechender Umstände verneint (Beschl. v. 29.03.2007 - 17 LP 2/06 -, n.v.; 09.04.2008 - 18 LP 2/07).
In bestimmten Ländern wie in NRW muss das Personalratsmitglied erst eine Dienstbefreiung erhalten, bevor die Schulungsteilnahme möglich ist. Andernfalls droht eine Abmahnung wegen eigenmächtigem Fernbleiben von der Arbeit.
Der Beschluß des Personalrats muss sich auf eine konkrete Schulungsveranstaltung beziehen und jeweils vor einer konkreten Schulungsveranstaltung gefasst werden (VG Braunschweig vom 18.01.2007 - Aktenzeichen 9 B 1/07).
Hier finden Sie bald eine Datenbank mit Seminaren für Personalratsmitglieder. |